Die Zivilschutzorganisationen unterstützen die Ersteinsatzkräfte bei Grosseinsätzen infolge von Natur- und Katastrophenereignissen in der Schweiz. Der Zivilschutz ist heute straff und einfach strukturiert. Ersteinsatzelemente des Zivilschutzes sind innerhalb von 1 bis 6 Stunden für Hilfeleistungen verfügbar.
Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Art. 3 Abs. 1 lit. e ist der Zivilschutz zuständig für:
- Schutz der Bevölkerung
- Betreuung von Schutzsuchenden
- Schutz der Kulturgüter
- Unterstützung der Führungsorgane und der Partnerorganisationen
- Instandstellungsarbeiten
- Einsätze zu Gunsten der Allgemeinheit